Unser Angebot richtet sich an Frauen und deren Kinder, die von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt durch Ehemänner, Partner oder Familien betroffen sind.

Dazu zählen auch Zwangsheirat, ständige Demütigungen und jede Verletzung von körperlicher und seelischer Unversehrtheit. Wir bieten gewaltbetroffenen Frauen unabhängig von Herkunft und Konfession Aufnahme und Hilfe an und leisten auch bei schwieriger aufenthaltsrechtlicher und finanzieller Situation im Rahmen unserer Möglichkeiten Unterstützung.

Unser Frauenhaus bietet geschützten Wohnraum. Dazu stehen Frauen und Kindern in unserem Frauenhaus fünf Wohnungen unterschiedlicher Größe sowie Gruppenräume zur Verfügung.

Zwei bis drei Frauen mit ihren Kindern bewohnen eine Wohnung gemeinsam, wobei jede Familie ihr eigenes Zimmer hat.

Gruppenräume und ein Garten können von allen im Haus lebenden Frauen und Kindern genutzt werden.

Eine Wohnung und alle Gruppen- und Beratungsräume sind rollstuhlgerecht.

  • die Bereitschaft, unsere Beratungsangebote für sich und Ihre Kinder zu nutzen
  • die Einhaltung von Sicherheitsregeln zum Schutz der im Haus lebenden Frauen und Kinder
  • die Beteiligung an der Hausorganisation
  • eine eigenverantwortliche Haushaltsführung und
  • Versorgung ihrer Kinder

Wir bieten im Frauenhaus:

  • Vertraulichkeit: Wir unterliegen der Schweigepflicht
  • Parteiliche Unterstützung und Beratung zur Überwindung der Krisensituation und bei der Entwicklung neuer Lebensperspektiven
  • Informationen über Ihre Rechte und Leistungsansprüche und Hilfe im Umgang mit Behörden und bei der Beantragung von Leistungen
  • Kindergruppen und Einzelangebote zur Unterstützung und Förderung Ihrer Kinder und zu Ihrer Entlastung
  • Begleitung und Beratung mit Hilfe von Sprachmittlerinnen/Dolmetscherinnen in Ihrer Muttersprache

Die Mitarbeiterinnen im Frauenhaus verfügen über Erfahrung in der psychosozialen Beratung und Begleitung von Frauen nach häuslicher Gewalt.

Kindern stehen im Frauenhaus eigene Unterstützungsangebote zur Verfügung.

Das Wohl und der Schutz der Kinder und Jugendlichen stehen für die Mitarbeiterinnen des Kinderbereichs im Mittelpunkt.

Regelmäßige Gruppenangebote erleichtern es, mit der neuen schwierigen Situation umzugehen. Kinder besuchen regelmäßig, je nach Alter entweder am Vormittag die Vorschulgruppe oder am Nachmittag die Schulkindergruppe. Zu den Gruppeninhalten gehören Spiel, Spaß, kreative Angebote und Bewegungsaktivitäten, auch die kindgerechte Bearbeitung der erlebten Gewalt.

Wenn ein Kind einen besonderen Bedarf an Unterstützung hat, können in einem Einzelangebot besondere Problematiken bearbeitet werden.

Kennst du das auch…..?
wenn dein Vater oder Stiefvater deine Mutter
schlägt, sie anbrüllt, sie immer wieder beleidigt?

Vielleicht geht er auch mit dir so um?

Du weißt nicht wie du deiner Mutter oder dir helfen kannst
und meinst mit niemandem darüber sprechen zu können?

Dann findest du dir hier eine Broschüre, die dir sagt,
wie du dich verhalten kannst und an wen du dich
wenden kannst.

Klicke einfach auf diesen Link:

  1. Wo finde ich Hilfe?
  2. Wo findet meine Mutter Hilfe?
  3. Was ist Gewalt?

Hier findest du in fünf Sprachen Informationen und Hilfe zu dem Thema, oder du rufst direkt die Nummer gegen Kummer an:

Gewalt durch Beziehungspartner hat viele Gesichter:

  • schlagen, stoßen, würgen, mit einer Waffe bedrohen
  • mutwillige Zerstörung der Wohnungseinrichtung oder persönlicher Sachen
  • drohen, einschüchtern: „Ich bringe dich um, wenn du mich verlässt!“ – „Ich nehme dir die Kinder weg!“
  • beschimpfen, abwerten, in der Öffentlichkeit diffamieren oder lächerlich machen
  • dauernde Anrufe, Bespitzelung, Verfolgung, Belästigung
  • unbegründete Eifersucht, zu Hause einsperren, Umgang mit Freunden verbieten
  • Geld vorenthalten, Papiere wegnehmen, kontrollieren
  • zu sexuellen Handlungen zwingen

Wenn Ihnen solche Dinge geschehen, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen.

Niemand kann Sie zwingen, Gewalt in Ihrer Partnerschaft hinzunehmen. Auch eine Verheiratung gegen Ihren Willen darf nicht erzwungen werden.

Häusliche Gewalt, Vergewaltigung – auch in der Ehe – sind „Offizialdelikte“, das bedeutet, dass die Polizei eine Anzeige aufnimmt, wenn sie davon Kenntnis erhält.

Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen.

Beratung und weitere Informationen bekommen Sie bei den Mitarbeiterinnen vom Frauenhaus.

Die Rufnummer 0201 66 8686 kann Tag und Nacht angerufen werden.

Wenn Sie ins Frauenhaus möchten, beschreiben wir Ihnen den Weg zu einem Treffpunkt, von dem wir Sie abholen.

Die Adresse des Frauenhauses ist nicht öffentlich.

Wenn bei uns aktuell kein Platz frei sein sollte, bekommen Sie unter dieser Rufnummer Auskunft darüber, in welchem Frauenhaus in der Umgebung zu dem Zeitpunkt Plätze frei sind.

Sie können sich auch im Internet informieren: