Aktuelles

Die Bundesweite Arbeitsgruppe Kindschaftsrecht der Autonomen Frauenhäuser (KSR) setzt sich für einen konsequenten Schutz gewaltbetroffener Frauen, Mädchen und Jungen in Sorge­rechts- und Umgangsverfahren ein.

Seit Jahren engagieren sich autonome Frauenhäuser für einen wirksamen Schutz von Frauen, Mädchen und Jungen. Die Zeit nach einer Trennung vom Gewalttäter ist für Mütter und ihre Kinder oft sehr gefährlich. Bedrohung, Stalking, körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt kommen häufig vor. Femizide und das Töten der Kinder sind die Spitze des Eisbergs. Der Schutz von Müttern und Kindern ist daher besonders wichtig, in der Zeit von Sorgerechts- und Umgangsverfahren aber nur schwer zu gewährleisten.

Auf der Website www.sorge-umgangsrecht-gewalt.de finden sich Stellungnahmen der KSR zu aktuellen Gesetzesreformen, Informationen über Kinschafts- und Familienrecht sowie weiterer fachlichen Input.

 

 

In einem offenen Brief an die Landesregierung warnt das NRW Netzwerk gegen Gewalt an Frauen eindringlich vor den Folgen der mangelhaften Finanzierung und fehlenden Gesamtstrategien des Landes NRW zum Thema Gewalt gegen Frauen.
Wir unterstützen den offenen Brief und fordern das Land NRW dazu auf, endlich seiner Verantwortung nachzukommen
2024-11-20 Offener Brief an die Landesregierung NRW

 

Gewalthilfegesetz – JETZT!

Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist in den letzten Jahren stets angestiegen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines umfassenden Gewalthilfegesetzes. Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, ist bislang aber nicht umgesetzt worden.

Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft ein Gewalthilfegesetz.
Worauf warten wir noch?

In Deutschland fehlen rund 14.000 Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die bestehenden Einrichtungen sind oft überlastet, mit langen Wartezeiten und unzureichenden Kapazitäten. Trotz bestehender Schutzstrukturen gibt es in Deutschland noch erhebliche Lücken im Hilfesystem. Nur ein Bundesgesetz kann diese Lücken schließen. Es muss die bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems bundeseinheitlich regeln und mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher
Gewalt verbinden.

Bis Ende 2025 muss ein solches Gesetz auf den Weg gebracht sein. Denn Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2017 völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Im Herbst 2022 hatte die vom Europarat beauftragte Expertenkommission GREVIO festgestellt, dass Deutschland der Gewaltschutzkonvention nicht gerecht wird. Die Bundesregierung ist deswegen aufgefordert, bis spätestens Ende 2025 nachzubessern.

Unterstütze unsere Forderungen, unterschreibe unsere Petition und setze mit uns ein Zeichen gegen patriarchale Gewalt!
Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben: Gewalthilfegesetz für alle Frauen – JETZT! | innn.it

 

Stellungnahme des Autonomen Frauenhauses über die Berichterstattung deutscher Medien zum Brandstifter in Essen: 
2024-10-24 Stellungnahme Berichterstattung deutscher Medien zur Brandstiftung in Essen

 

Auch das Frauenhaus Essen beteiligte sich an dem Protesttag des NRW-Netzwerkes gegen Gewalt an Frauen am 09. September 2024

Das Netzwerk NRW gegen Gewalt an Frauen veranstaltete am 9. September einen groß angelegten Protesttag. Ziel war es, auf die Notwendigkeit einer zeitnahen Verabschiedung und Umsetzung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geplanten Gewaltschutzgesetzes aufmerksam zu machen.

Der Bund hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, endlich die Kosten für den Ausbau des Gewalthilfesystems mitzutragen. Das Gewalthilfegesetz des BMFSFJ hat inzwischen auch die Unterstützung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder (GFMK) erhalten. Doch seit der Sommerpause des Bundestages stehen alle Pläne auf der Kippe. Es besteht die große Gefahr, dass das lange erwartete Gesetz aufgrund der laufenden Haushaltsverhandlungen scheitert.

Die Einführung eines solchen Gesetzes ist längst überfällig und wir fordern dringend eine Beschleunigung des Prozesses sowie verbindliche Zusagen für den Haushalt 2025. Denn: es ist bereits 5 nach 12 für die Fraueninfrastruktur!

Das Anfang Juni veröffentlichte Bundeslagebild zur häuslichen Gewalt unterstreicht den zwingenden Bedarf an verstärktem Schutz und spezifischer Beratung. Die Zahlen zu Partnerschaftsgewalt sind im Jahr 2023 erneut gestiegen und haben in den letzten fünf Jahren insgesamt um 19,5 Prozent zugenommen. Zudem zeigt eine kürzlich veröffentlichte, vom BMFSFJ beauftragte Kostenstudie deutlich, wie gravierend die Finanzierungslücken im Hilfesystem sind. Der Studie zufolge waren fehlende Plätze der Hauptgrund, warum Frauen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten.

 

Gewaltschutz kostet Geld und rettet Leben: Gewalthilfegesetz für alle Frauen – JETZT!

„Ich will mich von meinem gewalttätigen Ehemann trennen. Ich habe bereits in acht Frauenhäusern nachgefragt, aber alle sind voll. Ein Frauenhaus mit einem freien Platz kann mich und meine Kinder nicht aufnehmen, da ich keinen Anspruch auf Sozialleistungen habe und ich mir somit das Frauenhaus nicht leisten kann.“ Betroffene mit Kindern

„Unsere Arbeitstage bestehen oft aus der Suche nach einem Frauenhausplatz für Frauen mit ihren Kindern, die wir nicht aufnehmen können. Gewaltbetroffene Frauen brauchen sofort einen sicheren Platz – im schlimmsten Fall ist ihre Situation lebensgefährlich.“ Mitarbeiterin

„Ich dachte der Entschluss mich zu trennen ist der schwerste Schritt, niemals hätte ich gedacht, dass die Suche nach einem Frauenhausplatz noch viel schwerer wird.“ Betroffene

„In unserem Frauenhaus können wir nur einen Platz für Frauen ohne Sozialleistungsanspruch aus Spendengeldern finanzieren. Es darf nicht sein, dass wir entscheiden müssen, welcher Frau wir diesen Platz geben und welcher nicht. Manchmal haben wir dabei Angst, über Leben und Tod entscheiden zu müssen. Unsere Aufgabe ist es, allen Frauen schnellstmöglich Schutz zu bieten“ Mitarbeiterin

Wir, die Autonomen Frauenhäuser in Deutschland, fordern die Bundesregierung auf, Schutz und Unterstützung endlich für alle gewaltbetroffenen Frauen zu ermöglichen. Die politisch Verantwortlichen müssen jetzt handeln und das geplante Gewalthilfegesetz mit ausreichenden Bundesmitteln ausstatten.

Wusstest Du,
– dass jeden Tag gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt bleibt – entweder, weil es keine freien Frauenhausplätze gibt oder, weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können?
– dass sie meist viel zu lang auf einen Beratungstermin warten müssen – entweder, weil es in der Nähe keine Fachberatungsstelle gibt oder, weil die vorhandene völlig überlastet ist?
– dass dadurch viele Betroffene nicht den Schutz und die Unterstützung erhalten, die sie so dringend brauchen?
– dass es aktuell eine Vorlage für ein Gewalthilfegesetz gibt, die das endlich ändern könnte?
– dass die Bundesregierung sich weigert, ausreichend Geld dafür bereitzustellen?

Dies alles verhindert einen effektiven Gewaltschutz, der allen gewaltbetroffenen Frauen zugänglich ist.  

Das muss sich jetzt ändern!

Frauenhäuser und Fachberatungsstellen retten Leben. Seit fast 50 Jahren organisieren sie Schutz und Unterstützung für Frauen und ihre Kinder, die in Paar-, familiären oder anderen Nahbeziehungen Gewalt erleben.
Durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle der Frauenhäuser müssen Gewaltbetroffene aber noch immer in einer absoluten Notsituation für die Finanzierung ihres Schutzes selbst sorgen. Für viele wird dadurch der Platz in einem Frauenhaus unbezahlbar – besonders dann, wenn kein Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Dies betrifft z.B. Studentinnen, Rentnerinnen, Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus oder erwerbstätige Frauen. Der Bedarf an Schutz und Unterstützung besteht genauso für trans*, inter* und nicht-binäre Personen jeden Alters. Auch hier fehlen fast überall bedarfsgerechte Angebote.

Beratungsstellen für Gewaltbetroffene sind in Deutschland noch immer sehr ungleich verteilt, unterfinanziert und überlastet. Die Finanzierung basiert oft auf freiwilligen Leistungen der Länder und Kommunen.

Der Schutz vor Gewalt ist keine Sozialleistung. Der Schutz vor Gewalt ist keine freiwillige Leistung. Der Schutz vor Gewalt ist eine menschenrechtliche Verpflichtung. Daran müssen sich alle staatlichen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) angemessen beteiligen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Verantwortung endlich wahrzunehmen!

2021 vereinbarte die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen, das Hilfesystem auszubauen und dabei Bundesmittel einzusetzen (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP: Koalitionsvertrag 2021-2025: S. 91).

Die Realisierung eines Gewalthilfegesetzes und somit Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder ist jetzt möglich.

Wir fordern die Bundesregierung zur Einhaltung ihres Koalitionsvertrages auf. Wir fordern eine sichere, einzelfallunabhängige Finanzierung von Schutz und Unterstützung, die sich auf Bund, Länder und Kommunen verteilt.
Unterstütze unsere Forderungen, unterschreibe unsere Petition und setze mit uns ein Zeichen gegen patriarchale Gewalt!

Mehr Infos hier: https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/die-zif/die-zif-kompakt/
Instagram: @zif_autonomefrauenhaeuser 

 

 

Im Rahmen der Demonstration am 08.März 2024 in Bochum unter dem Motto „Zähne zeigen, standhaft bleiben“, hielt das Autonome Frauenhaus Essen einen Redebeitrag. In diesem wurde die Situation, Finanzierung, die Forderungen und die Haltung Autonomer Frauenhäuser thematisiert:
Der feministische Kampftag ist für uns seit Jahrzehnten ein wichtiger Tag, um auf die unerträglichen Situationen der von struktureller Gewalt betroffenen Frauen sowie Kinder und deren unzureichenden Schutz aufmerksam zu machen. Unser feministischer Kampf endet jedoch nicht mit der
Öffentlichkeitsarbeit am 8. März, sondern geht an den verbleibenden 364 Tagen im Jahr weiter.

Mitte der 70er Jahre wurden Autonome Frauenhäuser von feministisch motivierten Frauen als erste Zufluchtsstätte für Frauen, die von körperlicher, psychischer, physischer, sozialer und ökonomischer Gewalt betroffen waren, eröffnet. Hier finden Frauen und Kinder seither schnell und unbürokratisch Schutz und Unterstützung. Den Betroffenen wird neben einer sicheren Unterkunft eine ganzheitliche und parteiliche Beratung angeboten. Darüber hinaus werden rechtliche und materielle Grundlagen geklärt und die persönlichen Ressourcen gestärkt. Auch Kinder werden in Frauenhäusern von Fachkräften altersentsprechend betreut. Die meisten Häuser arbeiten in Selbstverwaltung mit basisdemokratischen Elementen.
 
Finanziert werden die Autonomen Frauenhäuser in NRW durch eine vom Land gewährte Regelförderung, um die unter anderem anfallenden Personal-, Miet- und Sachkosten zu begleichen. Diese deckt jedoch nur einen Teil der anfallenden Kosten. Die Restkosten werden über sogenannte Tagesmietsätze, kommunale Zuschüsse und Spenden gedeckt. Die Tagessätze variieren zwischen 20 bis 100 Euro pro Person und können teilweise über die Sozialleistungsträger finanziert werden. Je nach Situation der Frau, zum Beispiel bei eigenem Einkommen, Studium, ungesichertem Aufenthalt oder Rentenbezug, ist dies jedoch nicht möglich. Die schutzsuchenden Frauen werden durch die zu zahlenden Tagessätze aktuell also selbst für die Finanzierung ihres Platzes verantwortlich gemacht.
 
Wir fordern eine einzelfallunabhängige, kontinuierliche, bundeseinheitliche Finanzierung aller Angebote des Gewaltschutzes insbesondere der Frauenhäuser und Beratungsstellen!
 
Ebenfalls gibt es weiterhin viel zu wenig Plätze in Frauenhäusern. Nur ein Bruchteil der hilfesuchenden Frauen und Kinder finden Schutz in unseren Einrichtungen. Nahezu jeden Tag müssen wir Anfragen von Frauen, welche von akuter Gewalt betroffen sind, ablehnen. Jede Ablehnung einer Aufnahme stellt für die Betroffenen eine Gefahr dar und wir werden nicht müde, öffentlich darauf hinzuweisen, dass Frauenhäuser bedarfsgerechter helfen könnten, wenn sie finanziell, räumlich und personell besser ausgestattet würden.
 
Wir fordern einen bedarfsentsprechenden Ausbau der Frauenhausplätze!
 
Ein Ausbau der Plätze ist zwar notwendig, ändert jedoch nichts an den vorherrschenden geschlechtsspezifischen Machtverhältnissen, welche Frauen und Kinder erst in diese Situation bringen. Die Gewalttaten bleiben für die Täter meist ohne Konsequenzen oder diese kommen mit geringen Geld- oder Bewährungsstrafen davon. Selten erstatten die Betroffenen Anzeige oder ziehen ihre Strafanträge aus Angst vor den Tätern sowie aus Sorge vor dem bevorstehenden Strafprozess und damit der Konfrontation mit dem Erlebten, zurück. Kommt es zu einem Strafprozess, wird Betroffenen meist kein ausreichender Schutz geboten, sie werden häufig unsensiblen und retraumatisierenden Befragungssituationen ausgesetzt, ihre Schilderungen von Ängsten und Aussagen zu Gewalttaten werden oft nicht ernst genommen oder verharmlost. Leider kommt es vor, dass Behörden oder Justiz sensible Daten über den Aufenthaltsort der Betroffenen an Täter weitergeben. Immer wieder kehren Frauen in die Herkunftssituation zurück, da der unzureichende Schutz sowie die vor dem Aufenthalt entstandenen Abhängigkeitsverhältnisse sie dazu zwingen.
 
Wir fordern einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischen Gewalttaten!
 
Wir als Autonome Frauenhäuser verstehen Gewalt gegen Frauen nicht als individuelle Notlage, sondern als gesamtgesellschaftliches Problem und Menschenrechtsverletzung. Das Ausmaß der Gewalt ist von gesetzlichen Rahmenbedingungen, gesellschaftlichen Wertevorstellungen und vielen weiteren Faktoren abhängig. Daher fungieren Autonome Frauenhäuser nicht ausschließlich als Schutz- und Unterstützungseinrichtungen, sondern setzen sich auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Rechte der Betroffenen ein.
 
Die Notwendigkeit auch auf politischer Ebene die Rechte einzufordern, spiegelt sich in den erschreckenden Zahlen des Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes wider. Trotz der Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018, in welcher sich alle staatlichen Ebenen in Deutschland dazu verpflichteten, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt effektiv zu bekämpfen und dieser vorzubeugen, gab es im Jahr 2022, laut offiziellen Zahlen, knapp 160.000 Fälle sogenannter Partnerschaftsgewalt. 80% der Betroffenen sind weiblich. In der Konvention heißt es, Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt müssen umfassend unterstützt und entschädigt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden müsste gewährleistet sein, dass Unterstützungsangebote diskriminierungsfrei ausgestaltet und angewendet werden, denn gewaltbetroffene Frauen sind keine homogene Gruppe. Bürokratische Hürden zur Finanzierung der Frauenhäuser müssten abgebaut werden. Frauenhausplätze müssten bedarfsgerecht ausgebaut werden, was nach den in der Konvention erhaltenen Vorgaben eine Schaffung von 15.000 Plätzen bedeutet. Ein Ausbau zu mehr barrierefreien Häusern wäre unabdinglich, weil Frauen und Kinder mit Behinderung wesentlich häufiger von Gewalt betroffen sind. Ebenfalls müssten alle Frauen, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, Zugang zum Hilfesystem bekommen. Auch müsste die Sicherheit von Frauen und Kindern in Sorgerechts- und Umgangsfragen immer Vorrang haben.
 
Trotz dieser Verpflichtung seit dem Jahr 2018, sind die benannten Punkte unzureichend umgesetzt worden. Wir fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen Bereichen!
 
Im Sinne des diesjährigen Mottos der feministischen Aktionswochen werden auch wir standhaft bleiben, immer wieder auf die miserablen Zustände hinweisen, uns zu Wehr setzen und Zähne zeigen!
 
Lasst uns gemeinsam für die Rechte von FLINTA kämpfen, um allen von patriarchaler Gewalt Betroffenen ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben zu ermöglichen.
 

 
 
 
Frauenhäuser beziehen Stellung gegen den geplanten Asylkompromiss
Die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), auf die sich der EU-Rat am 8. Juni 2023 einigte, stehen den Menschenrechten von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus den LSBTIQA* Communitys entgegen. Am 1. Juni 2023 trat die Europäische Union der Istanbul-Konvention (IK) bei. Damit ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene der umfassende Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert. Dieser Schutz der Istanbul-Konvention ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle, auch für asylsuchende Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen. Der geplante Asylkompromiss ist hiermit nicht vereinbar.
Hier finden Sie die BIK-Stellungnahme, die von den Autonomen Frauenhäusern mitunterzeichnet wurde: BIK-Stellungnahme-GEAS
 
 
 
Die Essener Frauenunterstützungseinrichtungen gegen Gewalt informieren über ihre Angebote
Das Video ist in Kooperation mit dem „Runden Tisch Häusliche Gewalt Essen“ erstellt worden. Es richtet sich mit Hilfe von Untertiteln und Gebärdensprache ausdrücklich auch an Frauen mit Hörbeeinträchtigungen.
 
 
 
 
DIE „WEGGEFÄHRTIN“ – EINE BROSCHÜRE FÜR FRAUEN AUF DEM WEG IN EIN SELBSTBESTIMMTES GEWALTFREIES LEBEN
Die „Weggefährtin“ bietet Hilfen für Frauen nach der Trennung vom gewalttätigen Partner und bei der Suche, der Anmietung und dem Bezug einer neuen Wohnung. Die Broschüren stehen hier in fünf verschiedenen Sprachen zum Download bereit:
 
 
 
WARNUNG VOR SPENDENANFRAGEN IN UNSEREM NAMEN BEI EBAY UND AN DER HAUSTÜR
Wiederholt sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass Ebay-Verkäuferinnen von (Schwangerschafts-)Kleidung angefragt wurden, diese für das Essener Frauenhaus zu spenden. Auch wurde wiederholt an Haustüren um Spenden für das Essener Frauenhaus gebeten.
 
Hierbei handelt es sich um Betrug. Wir führen weder Haustürsammlungen durch, noch schreiben wir gezielt Internet-VerkäuferInnen mit der Bitte um Spenden an. Wir zeigen jeden Betrug an, der uns bekannt wird.