Die Würde jeder Frau ist nach Artikel 1 des Grundgesetzes unantastbar.

Artikel 2 besagt, dass jede Frau das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit hat. Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist somit staatliche Pflichtaufgabe.

Die Frauenbewegung der siebziger und achtziger Jahre hat die Gewalt gegen Frauen und deren Kinder im familiären Bereich enttabuisiert. Die Gründung von Frauenhäusern ist ein Verdienst dieser Frauenbewegung. In der Folge wurde die Beratungs- und Unterstützungsarbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern weiterentwickelt und professionalisiert. Frauenhäuser sind heute unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Hilfesystems. Wir sehen unsere Arbeit in der Tradition dieser Entwicklung.

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist Ausdruck von gesellschaftlicher Benachteiligung und Machtunterschieden, die sich in Beziehungen ausdrücken. Unsere Arbeit verstehen wir auch als Beitrag zur Aufhebung von Geschlechterhierarchien.

Das Frauenhaus bietet gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern geschützten Wohnraum, Hilfe und Unterstützung an. In unserer Arbeit stärken und begleiten wir Frauen und Kinder bei ihrem Entwicklungsprozess hin zu mehr Autonomie. Wir bringen das Thema „Gewalt gegen Frauen“ im öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Raum ein.

Unser Ziel ist es auf politische Willensbildung und Umsetzung einzuwirken, um Lebens- und Handlungsspielräume für Frauen zu erweitern.

Die Problematik der Zielgruppe erfordert auf der Grundlage unserer Erfahrungen und der Ergebnisse von wissenschaftlicher Frauenforschung eine besondere Methodik:

1. Schutz- und Wohnraum
Unser Frauenhaus bietet einen vor weiteren Übergriffen und Gewalttaten geschützten Wohnraum. Schutz und Sicherheit sind unabdingbare Voraussetzungen für die Betroffenen, um Gewalterfahrungen zu verarbeiten und Kontrolle über das eigene Leben wiederzuerlangen. Wir wollen unter Wahrung der Privatsphäre einen Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Frauen und Kindern und die gegenseitige Hilfestellung fördern.

2. Parteilichkeit
Wir nehmen die Gewalterfahrungen der Frauen und Kinder ernst und beziehen Stellung gegen Gewalt, Dominanz und Zwangsverhältnisse. Frauen und Kinder werden bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit durch eine parteiliche Grundhaltung unterstützt.

3. Ganzheitlichkeit
Unsere Arbeit basiert auf der Analyse von gesellschaftlicher Benachteiligung von Frauen und Kindern, Machtverhältnissen in Geschlechterbeziehungen und geschlechtsspezifischem Rollenverhalten. Sie richtet sich in der Folge auf materielle, physische, psychische und soziale Stabilisierung und somit auf das Wohlbefinden jeder einzelnen Frau und jedes einzelnen Kindes.

4. Empowerment und Ressourcenorientierung
Unsere Arbeit orientiert sich weiterhin an den individuellen Stärken, Ressourcen und Fähigkeiten der Frauen und Kinder. Auf dieser Grundlage wird die Persönlichkeit im Sinne von Selbstermächtigung gestärkt und gefestigt und Handlungsmöglichkeiten werden erweitert.

5. Beziehungsorientierung
Gewaltbetroffene Frauen sind häufig sozial isoliert und haben aufgrund ihrer Erfahrungen das Vertrauen in die Tragfähigkeit von Beziehungen verloren. Das Frauenhaus bietet die Chance, neue vertrauensvolle Beziehungen zu entwickeln und gleichzeitig Autonomie zu bewahren und zu stärken.

Konzeption

Hier finden Sie die Konzeption der Frauenhaus Essen gGmbH als pdf-Download.

Trägerin

Trägerin unseres Frauenhauses ist die Frauenhaus Essen gGmbH. Die alleinige Gesellschafterin der gemeinnützigen GmbH ist der Verein „Frauen helfen Frauen Essen e.V.“.

Dieser Verein ist auch Trägerin der Beratungsstelle für Frauen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt „Frauenberatung Essen“. Der Verein und seine Einrichtungen werden nach den Grundsätzen der geltenden Geschäftsordnung kollegial geführt.

Bundesweites Hilfetelefon und Online-Beratung für gewaltbetroffene Frauen
www.hilfetelefon.de

Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser in NRW
www.lag-autonomefrauenhaeusernrw.de
www.frauen-info-netz.de

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
www.autonome-frauenhaeuser-zif.de

Bundesverband der Frauenberatungsstellen
www.frauen-gegen-gewalt.de

Frauenhauskoordinierung e.V.
www.frauenhauskoordinierung.de

Gleichstellungsstelle Essen und Essener Frauenbündnis
www.frauenportal.essen.de

bundesweite Frauenhaussuche
www.frauenhaus-suche.de

Im Rahmen der Demonstration am 08.März 2024 in Bochum, hielt das Autonome Frauenhaus unter dem Motto „Zähne zeigen, standhaft bleiben“ einen Redebeitrag, in welchem die Situation, die Finanzierung, die Forderungen und die Haltung Autonomer Frauenhäuser thematisiert wurde:

Der feministische Kampftag ist für uns seit Jahrzehnten ein wichtiger Tag, um auf die unerträglichen Situationen der von struktureller Gewalt betroffenen Frauen sowie Kinder und deren unzureichenden Schutz aufmerksam zu machen. Unser feministischer Kampf endet jedoch nicht mit der Öffentlichkeitsarbeit am 8. März, sondern geht an den anderen 364 Tagen im Jahr weiter.

 
Mitte der 70er Jahre wurden Autonome Frauenhäuser von feministisch motivierten Frauen als erste Zufluchtsstätte für Frauen, die von körperlicher, psychischer, physischer, sozialer und ökonomischer Gewalt betroffen waren, eröffnet. Hier finden Frauen und Kinder seither schnell und unbürokratisch Schutz und Unterstützung. Den Betroffenen wird neben einer sicheren Unterkunft eine ganzheitliche und parteiliche Beratung angeboten. Darüber hinaus werden rechtliche und materielle Grundlagen geklärt und die persönlichen Ressourcen gestärkt. Auch Kinder werden in Frauenhäusern von Fachkräften altersentsprechend betreut. Die meisten Häuser arbeiten in Selbstverwaltung mit basisdemokratischen Elementen. 
 
Finanziert werden die Autonomen Frauenhäuser in NRW durch eine vom Land gewährte Regelförderung, um die unter anderem anfallenden Personal-, Miet- und Sachkosten zu begleichen. Diese deckt jedoch nur einen Teil der anfallenden Kosten. Die Restkosten werden über sogenannte Tagesmietsätze, kommunale Zuschüsse und Spenden gedeckt. Die Tagessätze variieren zwischen 20 bis 100 Euro pro Person. Die Tagessätze können teilweise über die Sozialleistungsträger finanziert werden. Je nach Situation der Frau, zum Beispiel bei eigenem Einkommen, Studium, ungesichertem Aufenthalt oder Rentenbezug, ist dies jedoch nicht möglich. Die schutzsuchenden Frauen werden durch die Tagessätze aktuell also selbst für die Finanzierung ihres Platzes verantwortlich gemacht.
 
Wir fordern eine einzelfallunabhängige, kontinuierliche, bundeseinheitliche Finanzierung aller Angebote des Gewaltschutzes insbesondere der Frauenhäuser und Beratungsstellen!
 
Ebenfalls gibt es weiterhin viel zu wenig Plätze in Frauenhäusern. Nur ein Bruchteil der hilfesuchenden Frauen und Kinder finden Schutz in unseren Einrichtungen. Nahezu jeden Tag müssen wir Anfragen von Frauen, welche von akuter Gewalt betroffen sind, ablehnen. Jede Ablehnung einer Aufnahme stellt für die Betroffenen eine Gefahr dar und wir werden nicht müde, öffentlich darauf hinzuweisen, dass Frauenhäuser bedarfsgerechter helfen könnten, wenn sie finanziell, räumlich und personell besser ausgestattet würden.
 
Wir fordern einen bedarfsentsprechenden Ausbau der Frauenhausplätze!
 
Ein Ausbau der Plätze ist zwar notwendig, ändert jedoch nichts an den vorherrschenden geschlechtsspezifischen Machtverhältnissen, welche Frauen und Kinder erst in diese Situation bringen. Die Gewalttaten bleiben für die Täter meist ohne Konsequenzen oder diese kommen mit geringen Geld- oder Bewährungsstrafen davon. Selten erstatten die Betroffenen Anzeige oder ziehen ihre Strafanträge aus Angst vor den Tätern sowie aus Sorge vor dem bevorstehenden Strafprozess und damit der Konfrontation mit dem Erlebten, zurück. Kommt es zu einem Strafprozess, wird Betroffenen meist kein ausreichender Schutz geboten, sie werden häufig unsensiblen und retraumatisierenden Befragungssituationen ausgesetzt, ihre Schilderungen von Ängsten und Aussagen zu Gewalttaten werden oft nicht ernst genommen oder verharmlost. Leider kommt es vor, dass Behörden oder Justiz sensible Daten über den Aufenthaltsort an Täter weitergeben. Immer wieder kehren Frauen in die Herkunftssituation zurück, da der unzureichende Schutz sowie die vor dem Aufenthalt entstandenen Abhängigkeitsverhältnisse sie dazu zwingen.
 
Wir fordern einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischen Gewalttaten!
 
Wir als Autonome Frauenhäuser verstehen Gewalt gegen Frauen nicht als individuelle Notlage, sondern als gesamtgesellschaftliches Problem und Menschenrechtsverletzung. Das Ausmaß der Gewalt ist von gesetzlichen Rahmenbedingungen, gesellschaftlichen Wertevorstellungen und vielen weiteren Faktoren abhängig. Daher fungieren Autonome Frauenhäuser nicht ausschließlich als Schutz- und Unterstützungseinrichtungen, sondern setzen sich auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Rechte der Betroffenen ein.
 
Die Notwendigkeit auch auf politischer Ebene die Rechte einzufordern, spiegelt sich in den erschreckenden Zahlen des Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes wider. Trotz der Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018, in welcher sich alle staatlichen Ebenen in Deutschland dazu verpflichteten, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt effektiv zu bekämpfen und vorzubeugen, gab es im Jahr 2022, laut offiziellen Zahlen, knapp 160.000 Fälle sogenannter Partnerschaftsgewalt. 80% der Betroffenen sind weiblich. In der Konvention heißt es, Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt müssen umfassend unterstützt und entschädigt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden müsste gewährleistet sein, dass Unterstützungsangebote diskriminierungsfrei ausgestaltet und angewendet werden, denn gewaltbetroffene Frauen sind keine homogene Gruppe. Bürokratische Hürden zur Finanzierung der Frauenhäuser müssten abgebaut werden. Frauenhausplätze müssten bedarfsgerecht ausgebaut werden, was nach den in der Konvention erhaltenen Vorgaben eine Schaffung von 15.000 Plätzen bedeutet. Ein Ausbau zu mehr barrierefreien Häusern wäre unabdinglich, da Frauen und Kinder mit Behinderung wesentlich häufiger von Gewalt betroffen sind. Ebenfalls müssten alle Frauen, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, Zugang zum Hilfesystem bekommen. Auch müsste die Sicherheit von Frauen und Kindern in Sorgerechts- und Umgangsfragen immer Vorrang haben.
 
Trotz dieser Verpflichtung seit dem Jahr 2018, sind die benannten Punkte unzureichend umgesetzt. Wir fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen Bereichen!
 
Im Sinne des diesjährigen Mottos der feministischen Aktionswochen werden auch wir standhaft bleiben, immer wieder auf die miserablen Zustände hinweisen, uns zu Wehr setzen und Zähne zeigen!
 
Lasst uns gemeinsam für die Rechte von FLINTA kämpfen, um allen von patriarchaler Gewalt Betroffenen ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben zu ermöglichen.

 

 

 

Petitionsübergabe der Kampagne #RaufDiePlätze der LAG autonomer Frauenhäuser NRW im MKJFGFI am 06. Februar 2024

Die Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser in NRW startete am 08. März 2023 die Kampagne ‚Rauf die Plätze, fertig, los!‘, um auf die aktuell bestehenden Zugangshürden zu Frauenhäusern aufmerksam zu machen.

 
Solange es Gewalt gegen Frauen und deren Kinder gibt, solange braucht es Frauenhäuser, die schnell und unbürokratisch Schutz und Unterstützung in ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben bieten können. Beides wird manchen Frauen jedoch strukturell aus verschiedenen Gründen verwehrt. Zum einen werden die gewaltbetroffenen Frauen oftmals für die Finanzierung ihres Frauenhaus-Aufenthaltes verantwortlich gemacht, da es keine bundeseinheitlich pauschale Finanzierungssicherheit gibt. Die anfallenden Frauenhaus-Kosten werden oft durch sogenannte Tagessätze auf die Frauen übertragen, wodurch für Frauen ohne Sozialleistungsanspruch Gewaltschutz unbezahlbar werden kann. Gewaltschutz ist aber keine Sozialleistung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die Gesellschaft muss dieser Verantwortung endlich in Form einer einzelfallunabhängigen Finanzierung nachkommen.
 
Zudem fehlen landes- sowie bundesweit in hohem Maße Schutzplätze. Weitere Zugangshürden, wie z.B. fehlende Barrierefreiheit der Räumlichkeiten, erschweren den Frauenhauszugang zusätzlich.“Wir wollen Frauen effektiven Schutz und qualifizierte Hilfe bieten. Seit Jahren ist die Finanzierung von Unterkunft und Beratung nicht gesichert. Bürokratische Hürden und finanzielle Engpässe erschweren uns unsere wichtige Arbeit zum Schutz und zur Unterstützung der Frauen. Deshalb fordern wir, dass alle Frauenhäuser als Einrichtungen auf gesetzlicher Grundlage verlässlich finanziert werden sowie räumlich und personell gut und barrierefrei ausgestattet sind.”,so die Kampagnen-Sprecherinnen der LAG Autonomer Frauenhäuser NRW. 
 
Gewaltschutz ist kein Luxus: Frauenhausplätze kostenfrei zur Verfügung stellen!
Um unseren Forderungen mehr Ausdruck zu verleihen, starteten wir unter diesem Slogan im Rahmen unserer Kampagne eine Petition, die die Forderung eines dringenden Abbaus der oben genannten Zugangshürden an Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, und Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen stellte.
 
Am 06. Februar werden Mitarbeiterinnen der LAG autonomer Frauenhäuser in NRW die Petition mit über 10.000 Unterschriften im Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen an Frau Wehrhöfer und Frau Kuntzsch übergeben.
 

 
 
 
Frauenhäuser beziehen Stellung gegen den geplanten Asylkompromiss
Die Pläne für eine Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), auf die sich der EU-Rat am 8. Juni 2023 einigte, stehen den Menschenrechten von Geflüchteten und dabei besonders von vulnerablen Gruppen wie asylsuchenden Frauen, Müttern, Mädchen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und Menschen aus den LSBTIQA* Communitys entgegen. Am 1. Juni 2023 trat die Europäische Union der Istanbul-Konvention (IK) bei. Damit ist nicht nur in Deutschland, sondern auch auf EU-Ebene der umfassende Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt gesetzlich verankert. Dieser Schutz der Istanbul-Konvention ist ausdrücklich diskriminierungsfrei für alle, auch für asylsuchende Frauen und Mädchen in der EU umzusetzen. Der geplante Asylkompromiss ist hiermit nicht vereinbar.
Hier finden Sie die BIK-Stellungnahme, die von den Autonomen Frauenhäusern mitunterzeichnet wurde: BIK-Stellungnahme-GEAS
 
 
 
Die Essener Frauenunterstützungseinrichtungen gegen Gewalt informieren über ihre Angebote
Das Video ist in Kooperation mit dem „Runden Tisch Häusliche Gewalt Essen“ erstellt worden. Es richtet sich mit Hilfe von Untertiteln und Gebärdensprache ausdrücklich auch an Frauen mit Hörbeeinträchtigungen.
 
 
 
DIE „WEGGEFÄHRTIN“ – EINE BROSCHÜRE FÜR FRAUEN AUF DEM WEG IN EIN SELBSTBESTIMMTES GEWALTFREIES LEBEN
Die „Weggefährtin“ bietet Hilfen für Frauen nach der Trennung vom gewalttätigen Partner und bei der Suche, der Anmietung und dem Bezug einer neuen Wohnung. Die Broschüren stehen hier in fünf verschiedenen Sprachen zum Download bereit:
 
WARNUNG VOR SPENDENANFRAGEN IN UNSEREM NAMEN BEI EBAY UND AN DER HAUSTÜR
Wiederholt sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass Ebay-Verkäuferinnen von (Schwangerschafts-)Kleidung angefragt wurden, diese für das Essener Frauenhaus zu spenden. Auch wurde wiederholt an Haustüren um Spenden für das Essener Frauenhaus gebeten.
 
Hierbei handelt es sich um Betrug. Wir führen weder Haustürsammlungen durch, noch schreiben wir gezielt Internet-VerkäuferInnen mit der Bitte um Spenden an. Wir zeigen jeden Betrug an, der uns bekannt wird.
 

DER WEG INS FRAUENHAUS

Die Rufnummer 0201 66 8686 kann Tag und Nacht angerufen werden. Wenn Sie ins Frauenhaus möchten, beschreiben wir Ihnen den Weg zu einem Treffpunkt, von dem wir Sie abholen. Die Adresse des Frauenhauses ist nicht öffentlich.

Wenn bei uns aktuell kein Platz frei sein sollte, bekommen Sie unter dieser Rufnummer Auskunft darüber, in welchem Frauenhaus in der Umgebung zu dem Zeitpunkt Plätze frei sind.

Sie können sich auch im Internet informieren:

WEGGEHEN VORBEREITEN

Es ist hilfreich, wenn Sie einige Dinge mitbringen können.

  • Ausweise oder Pässe
  • Krankenversicherungskarten
  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunde
  • Leistungsbescheide, Arbeitspapiere
  • Dringend benötigte Medikamente
  • Schulsachen für Schulkinder
  • für Babies evtl. spezielle Nahrung für einige Tage
  • Kleidung für 2–3 Wochen
  • persönliche Dinge aus Ihrer Wohnung, die Ihnen lieb und wert sind (Photos, Schmuck)

Einiges können Sie vielleicht vorher bei einer Vertrauensperson deponieren, um es später zu holen. Wenn etwas fehlt, unterstützen wir Sie dabei, es wieder zu beschaffen

Das wichtigste ist Ihre Sicherheit.

Was ist mit meinen Kindern?

Kindern stehen im Frauenhaus eigene Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Das Wohl und der Schutz der Kinder und Jugendlichen stehen für die Mitarbeiterinnen des Kinderbereichs im Mittelpunkt.

Regelmäßige Gruppenangebote erleichtern es, mit der neuen schwierigen Situation umzugehen. Kinder besuchen regelmäßig, je nach Alter entweder am Vormittag die Vorschulgruppe oder am Nachmittag die Schulkindergruppe. Zu den Gruppeninhalten gehören Spiel, Spaß, kreative Angebote und Bewegungsaktivitäten, auch die kindgerechte Bearbeitung der erlebten Gewalt.

Wenn ein Kind einen besonderen Bedarf an Unterstützung hat, können in einem Einzelangebot besondere Problematiken bearbeitet werden.

Ist das Frauenhaus nur für Frauen, die geschlagen werden?

Gewalt durch Beziehungspartner hat viele Gesichter:

  • Schlagen, stoßen, würgen, mit einer Waffe bedrohen
  • Mutwilliges Zerstören der Wohnungseinrichtung oder persönlicher Sachen
  • Drohen, einschüchtern: „Ich bringe dich um, wenn du mich verlässt!“ – „Ich nehme dir die Kinder weg!“
  • Beschimpfen, abwerten, in der Öffentlichkeit diffamieren oder lächerlich machen
  • Dauernde Anrufe, Bespitzelung, Verfolgung, Belästigung
  • Unbegründete Eifersucht Zuhause einsperren, Umgang mit Freunden verbieten
  • Geld vorenthalten, Papiere wegnehmen, kontrollieren
  • Zu sexuellen Handlungen zwingen

Wenn Dir solche Dinge geschehen, kannst Du Hilfe in Anspruch nehmen.

Gibt es auch Männerhäuser?

Männer sind laut Kriminalstatistik häufiger als Frauen Opfer von angezeigten Körperverletzungen. Die Täter sind dabei überwiegend ebenfalls Männer. Diese Gewalt passiert zudem meist im öffentlichen Raum, dagegen findet Gewalt gegen Frauen eher im privaten Umfeld statt, durch überwiegend männliche Täter und zielt auf Macht und Unterwerfung.

Für Männer als Opfer gibt es in dieser Gesellschaft besonders wenig Mitgefühl – Opfer zu sein passt nicht zur männlichen Rolle. Veränderungen sind im Interesse des Leids der Opfer ebenso wünschenswert wie ein Nachdenken über die Strukturen, die Männer zu Tätern machen. Ob Männerhäuser hierfür einen adäquaten Beitrag leisten können, ist noch nicht geklärt.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen, berichten über unsere Einrichtung und die Situation von Gewalt betroffener Frauen und deren Kinder.

Auf Anfrage nehmen wir als Referentinnen an Öffentlichkeitsveranstaltungen teil.

Wir vertreten die Interessen von Opfern häuslicher Gewalt öffentlich und informieren über Rechte, Schutzmöglichkeiten und Unterstützungsangebote.

Sie können uns gerne eine Spende überweisen oder Mitglied im Förderverein werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Satzung und eine Beitrittserklärung zu (Kontakt).

Das Frauenhaus wird vom Land NRW sowie der Stadt Essen finanziell gefördert. Damit sind die Kosten unserer Arbeit bei weitem nicht gedeckt. Darum freuen wir uns über jede Spende. Der Förderverein ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.

Spendenkonto

Förderverein Frauen helfen Frauen Essen e.V.
Zweigertstr. 29, 45130 Essen

Bank für Sozialwirtschaft AG
IBAN: DE59 3702 0500 0008 2819 00
BIC: BFSDE33XXX
Stichwort: Frauenhaus Essen

Was passiert mit ihrer Spende?

Sie können den Zweck Ihrer Spende näher bestimmen. Dringend benötigen wir unter anderem Spenden für:

  • Kindergruppenangebote
  • Unterstützung von Frauen, die keinen Leistungsanspruch haben
  • Kurzzeitaufenthalte von Frauen und Kindern
  • Erstbedarf für Notaufnahmen
  • Reparaturen und Ersatzbeschaffung von Hausrat
  • Renovierungen und Reparaturen im Haus
  • Information betroffener Frauen im öffentlichen Raum (durch Internet, Broschüren)

Für diese Kosten stehen dem Frauenhaus regelmäßig keine oder zuwenig Einnahmen zur Verfügung.