Die Würde jeder Frau ist nach Artikel 1 des Grundgesetzes unantastbar.
Artikel 2 besagt, dass jede Frau das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit hat. Der Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist somit staatliche Pflichtaufgabe.
Die Frauenbewegung der siebziger und achtziger Jahre hat die Gewalt gegen Frauen und deren Kinder im familiären Bereich enttabuisiert. Die Gründung von Frauenhäusern ist ein Verdienst dieser Frauenbewegung. In der Folge wurde die Beratungs- und Unterstützungsarbeit mit gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern weiterentwickelt und professionalisiert. Frauenhäuser sind heute unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Hilfesystems. Wir sehen unsere Arbeit in der Tradition dieser Entwicklung.
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist Ausdruck von gesellschaftlicher Benachteiligung und Machtunterschieden, die sich in Beziehungen ausdrücken. Unsere Arbeit verstehen wir auch als Beitrag zur Aufhebung von Geschlechterhierarchien.
Das Frauenhaus bietet gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern geschützten Wohnraum, Hilfe und Unterstützung an. In unserer Arbeit stärken und begleiten wir Frauen und Kinder bei ihrem Entwicklungsprozess hin zu mehr Autonomie. Wir bringen das Thema „Gewalt gegen Frauen“ im öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Raum ein.
Unser Ziel ist es auf politische Willensbildung und Umsetzung einzuwirken, um Lebens- und Handlungsspielräume für Frauen zu erweitern.
Die Problematik der Zielgruppe erfordert auf der Grundlage unserer Erfahrungen und der Ergebnisse von wissenschaftlicher Frauenforschung eine besondere Methodik:
1. Schutz- und Wohnraum Unser Frauenhaus bietet einen vor weiteren Übergriffen und Gewalttaten geschützten Wohnraum. Schutz und Sicherheit sind unabdingbare Voraussetzungen für die Betroffenen, um Gewalterfahrungen zu verarbeiten und Kontrolle über das eigene Leben wiederzuerlangen. Wir wollen unter Wahrung der Privatsphäre einen Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Frauen und Kindern und die gegenseitige Hilfestellung fördern.
2. Parteilichkeit Wir nehmen die Gewalterfahrungen der Frauen und Kinder ernst und beziehen Stellung gegen Gewalt, Dominanz und Zwangsverhältnisse. Frauen und Kinder werden bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit durch eine parteiliche Grundhaltung unterstützt.
3. Ganzheitlichkeit Unsere Arbeit basiert auf der Analyse von gesellschaftlicher Benachteiligung von Frauen und Kindern, Machtverhältnissen in Geschlechterbeziehungen und geschlechtsspezifischem Rollenverhalten. Sie richtet sich in der Folge auf materielle, physische, psychische und soziale Stabilisierung und somit auf das Wohlbefinden jeder einzelnen Frau und jedes einzelnen Kindes.
4. Empowerment und Ressourcenorientierung Unsere Arbeit orientiert sich weiterhin an den individuellen Stärken, Ressourcen und Fähigkeiten der Frauen und Kinder. Auf dieser Grundlage wird die Persönlichkeit im Sinne von Selbstermächtigung gestärkt und gefestigt und Handlungsmöglichkeiten werden erweitert.
5. Beziehungsorientierung Gewaltbetroffene Frauen sind häufig sozial isoliert und haben aufgrund ihrer Erfahrungen das Vertrauen in die Tragfähigkeit von Beziehungen verloren. Das Frauenhaus bietet die Chance, neue vertrauensvolle Beziehungen zu entwickeln und gleichzeitig Autonomie zu bewahren und zu stärken.
Konzeption
Hier finden Sie die Konzeption der Frauenhaus Essen gGmbH als pdf-Download.
Trägerin unseres Frauenhauses ist die Frauenhaus Essen gGmbH. Die alleinige Gesellschafterin der gemeinnützigen GmbH ist der Verein „Frauen helfen Frauen Essen e.V.“.
Dieser Verein ist auch Trägerin der Beratungsstelle für Frauen nach häuslicher und sexualisierter Gewalt „Frauenberatung Essen“. Der Verein und seine Einrichtungen werden nach den Grundsätzen der geltenden Geschäftsordnung kollegial geführt.
Die Rufnummer 0201 66 8686 kann Tag und Nacht angerufen werden. Wenn Sie ins Frauenhaus möchten, beschreiben wir Ihnen den Weg zu einem Treffpunkt, von dem wir Sie abholen. Die Adresse des Frauenhauses ist nicht öffentlich.
Wenn bei uns aktuell kein Platz frei sein sollte, bekommen Sie unter dieser Rufnummer Auskunft darüber, in welchem Frauenhaus in der Umgebung zu dem Zeitpunkt Plätze frei sind.
Es ist hilfreich, wenn Sie einige Dinge mitbringen können.
Ausweise oder Pässe
Krankenversicherungskarten
Geburtsurkunden, Heiratsurkunde
Leistungsbescheide, Arbeitspapiere
Dringend benötigte Medikamente
Schulsachen für Schulkinder
für Babies evtl. spezielle Nahrung für einige Tage
Kleidung für 2–3 Wochen
persönliche Dinge aus Ihrer Wohnung, die Ihnen lieb und wert sind (Photos, Schmuck)
Einiges können Sie vielleicht vorher bei einer Vertrauensperson deponieren, um es später zu holen. Wenn etwas fehlt, unterstützen wir Sie dabei, es wieder zu beschaffen
Das wichtigste ist Ihre Sicherheit.
Was ist mit meinen Kindern?
Kindern stehen im Frauenhaus eigene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Das Wohl und der Schutz der Kinder und Jugendlichen stehen für die Mitarbeiterinnen des Kinderbereichs im Mittelpunkt.
Regelmäßige Gruppenangebote erleichtern es, mit der neuen schwierigen Situation umzugehen. Kinder besuchen regelmäßig, je nach Alter entweder am Vormittag die Vorschulgruppe oder am Nachmittag die Schulkindergruppe. Zu den Gruppeninhalten gehören Spiel, Spaß, kreative Angebote und Bewegungsaktivitäten, auch die kindgerechte Bearbeitung der erlebten Gewalt.
Wenn ein Kind einen besonderen Bedarf an Unterstützung hat, können in einem Einzelangebot besondere Problematiken bearbeitet werden.
Ist das Frauenhaus nur für Frauen, die geschlagen werden?
Gewalt durch Beziehungspartner hat viele Gesichter:
Schlagen, stoßen, würgen, mit einer Waffe bedrohen
Mutwilliges Zerstören der Wohnungseinrichtung oder persönlicher Sachen
Drohen, einschüchtern: „Ich bringe dich um, wenn du mich verlässt!“ – „Ich nehme dir die Kinder weg!“
Beschimpfen, abwerten, in der Öffentlichkeit diffamieren oder lächerlich machen
Männer sind laut Kriminalstatistik häufiger als Frauen Opfer von angezeigten Körperverletzungen. Die Täter sind dabei überwiegend ebenfalls Männer. Diese Gewalt passiert zudem meist im öffentlichen Raum, dagegen findet Gewalt gegen Frauen eher im privaten Umfeld statt, durch überwiegend männliche Täter und zielt auf Macht und Unterwerfung.
Für Männer als Opfer gibt es in dieser Gesellschaft besonders wenig Mitgefühl – Opfer zu sein passt nicht zur männlichen Rolle. Veränderungen sind im Interesse des Leids der Opfer ebenso wünschenswert wie ein Nachdenken über die Strukturen, die Männer zu Tätern machen. Ob Männerhäuser hierfür einen adäquaten Beitrag leisten können, ist noch nicht geklärt.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen, berichten über unsere Einrichtung und die Situation von Gewalt betroffener Frauen und deren Kinder.
Auf Anfrage nehmen wir als Referentinnen an Öffentlichkeitsveranstaltungen teil.
Wir vertreten die Interessen von Betroffenen häuslicher Gewalt in der Öffentlichkeit und informieren über Rechte, Schutzmöglichkeiten und Unterstützungsangebote.
Sie können uns gerne eine Spende überweisen oder Mitglied im Förderverein werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine Satzung und eine Beitrittserklärung zu (Kontakt).
Das Frauenhaus wird vom Land NRW sowie der Stadt Essen finanziell gefördert. Damit sind die Kosten unserer Arbeit bei weitem nicht gedeckt. Darum freuen wir uns über jede Spende. Der Förderverein ist gemeinnützig. Ihre Spende ist steuerlich abzugsfähig.
Spendenkonto
Förderverein Frauen helfen Frauen Essen e.V. Zweigertstr. 29, 45130 Essen
Bank für Sozialwirtschaft AG IBAN: DE59 3702 0500 0008 2819 00 BIC: BFSDE33XXX Stichwort: Frauenhaus Essen
Sie können den Zweck Ihrer Spende näher bestimmen. Dringend benötigen wir unter anderem Spenden für:
Kindergruppenangebote
Unterstützung von Frauen, die keinen Leistungsanspruch haben
Kurzzeitaufenthalte von Frauen und Kindern
Erstbedarf für Notaufnahmen
Reparaturen und Ersatzbeschaffung von Hausrat
Renovierungen und Reparaturen im Haus
Information betroffener Frauen im öffentlichen Raum (durch Internet, Broschüren)
Für diese Kosten stehen dem Frauenhaus regelmäßig keine oder zuwenig Einnahmen zur Verfügung.
Unser Angebot richtet sich an Frauen und deren Kinder, die von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt durch Ehemänner, Partner oder Familien betroffen sind.
Dazu zählen auch Zwangsheirat, ständige Demütigungen und jede Verletzung von körperlicher und seelischer Unversehrtheit. Wir bieten gewaltbetroffenen Frauen unabhängig von Herkunft und Konfession Aufnahme und Hilfe an und leisten auch bei schwieriger aufenthaltsrechtlicher und finanzieller Situation im Rahmen unserer Möglichkeiten Unterstützung.