Schutz und Beratung stärken – Gewalthilfegesetz umsetzen: Forderungen zum Internationalen feministischen Kampftag 2026

Schutz und Beratung stärken – Gewalthilfegesetz umsetzen: Forderungen zum Internationalen Frauentag 2026
Mit den untenstehenden Forderungen des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), des Paritätischen Gesamtverbandes und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) möchten wir auf folgende Notlage hinweisen: Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes betrifft nicht nur Zahlen, Strukturen oder Geldflüsse, sondern sie ist entscheidend für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und die Zukunft von Frauen und Kindern. Hierfür sind Landesausführungsgesetze und -richtlinien vonnöten, die einen konkreten, gleichwertigen und zielgerichteten Ausbau sowohl des Hilfesystems mit seinen Fachberatungsstellen als auch der Schutzangebote in Form von Frauenhausplätzen ermöglichen. Die vom Bund bereitgestellten Gelder müssen ausdrücklich dafür verwendet werden, bestehende Strukturen zu stärken sowie zusätzliche Strukturen aufzubauen. Sie dürfen keinesfalls dazu genutzt werden, bereits bestehende oder neu entstehende Finanzierungslücken – beispielsweise durch einen Rückzug der Kommunen – zu kompensieren.
Wir fordern gemeinsam:
1. Der Zugang zu Schutz und Unterstützung bei Gewalt muss für alle Frauen, Kinder und Jugendliche jederzeit zuverlässig gewährleistet sein.
Dieser muss schnell, unbürokratisch, anonym und ohne Hürden erfolgen. Betroffene benötigen in den teilweise lebensbedrohlichen Situationen sofort Hilfe. Deshalb ist es wichtig, dass die angebotenen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Aufnahme in einem Frauenhaus individuell und bedarfsgerecht gestaltet sind. Hierbei ist es unabdingbar, dass jede Person genau die Unterstützung bekommt, die sie in ihrer besonderen Lebenslage benötigt. Auch bei länger zurückliegender Gewalterfahrung muss zur Bewältigung Beratung jederzeit verfügbar sein.
2. Es braucht einen deutlichen, zügigen und nachhaltigen Ausbau der gesamten Unterstützungsstrukturen.
Dazu gehören sowohl Fachberatungsstellen wie sie etwa im Netzwerk des bff und den Paritätischen Strukturen organisiert sind, als auch die gesamte Vielfalt der Frauenhäuser. Die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz verpflichten den Staat ausdrücklich dazu, Schutz- und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln und bedarfsgerecht auszubauen.
3. Schutz- und Beratungsangebote müssen konsequent am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet sein.
Auch die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Frauen und Kinder, die mehrfach diskriminiert werden, benötigen verlässlichen Schutz ohne zusätzliche Barrieren oder Hürden. Gleiches gilt für TIN*-Personen. Außerdem bedarf es ausreichender Mittel und Kapazitäten, um architektonische Barrieren in Frauenhäusern und Beratungsstellen abzubauen. Um dies zu erreichen, braucht es realitätsnahe und praxistaugliche
Lösungen. Für die Schaffung und Sicherstellung neuer inklusiver Frauenhausplätze und Beratungskapazitäten ist die Unterstützung der Länder und Kommunen unerlässlich.
4. Die Standards der Träger sind anzuerkennen: Was es an Personal und Räumen für Schutz und Beratung braucht, wissen die Träger der Einrichtungen am besten.
Deshalb fordern wir die Umsetzung der Standards von bff, ZIF und dem Paritätischen Gesamtverband. Mangelnder Gewaltschutz kostet Menschenleben. Um das zu verhindern, braucht es eine angemessene Ausstattung an Personal, Räumen, Organisation, Verwaltung und Fortbildung.
5. Prävention, Kooperation und Vernetzung sind abzusichern. Sie sind der Schlüssel zur Verhinderung von Gewalt. Sie kosten, lohnen sich aber.
Nicht zuletzt die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Präventionsstudie und die kürzlich vorgestellte Dunkelfeldstudie LeSuBiA haben es gezeigt: Prävention muss flächendeckend, nachhaltig und langfristig finanziell abgesichert sein. Sie muss dort ansetzen, wo Menschen leben und sich bewegen: in der Familie, Partnerschaft, Schule, am Arbeitsplatz. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen können mit ihrer Expertise dazu beitragen. Dazu brauchen sie personelle Ressourcen zur Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, damit das Hilfesystem sichtbarer wird. Wer gehört und gefunden werden soll, muss laut sein können. Ebenfalls müssen von den Ländern finanzielle Ressourcen für Schulung und Fortbildung von Justiz und Behörden (wie Jugendämtern, Polizei) eingeplant werden.
6. Die feministische Täterarbeit bei häuslicher Gewalt ist zu stärken.
Wir fordern eine verlässliche und sichere Finanzierung, die nicht zulasten der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen gehen darf.
7. Wir fordern die einzelfallunabhängige Finanzierung aller Unterstützungs-, Schutz- und Hilfestrukturen. Bürokratie ist zu reduzieren. Eigenanteile der Träger lehnen wir ab. Gewalt ist kein individuelles Schicksal, es betrifft uns als Gesellschaft. Eine einzelfallbezogene Finanzierung der Infrastruktur lehnen wir deshalb ab. Entsprechende Strukturen müssen aus der Überzeugung vorgehalten werden, dass wir sie als Gesellschaft brauchen. Gewaltschutz ist für uns ein Thema der inneren Sicherheit.
8. Die anonyme Inanspruchnahme von Schutz und Beratung muss immer möglich sein.
Niedrigschwellige Zugänge zum Hilfesystem sind erforderlich, um alle betroffenen Frauen und ihre Kinder zu erreichen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schutz und Beratung ohne Preisgabe persönlicher Daten muss erhalten bleiben.
9. Die Partizipation nichtstaatlicher Organisationen ist zu fördern.
Die strukturelle Einbindung der Fachpraxis (Fachberatungsstellen, Frauenhäuser, Fach- und Wohlfahrtsverbände sowie Selbstvertretungen vulnerabler Zielgruppen) in die Planung und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gemäß Artikel 9 Istanbul-Konvention ist zwingend erforderlich. Andernfalls kann der bedarfs- und zielgruppengerechte Ausbau des Hilfesystems nicht gelingen.
10. Ein kontinuierliches Monitoring der Prozesse muss initiiert werden.
Der umfassende Aus- und Umbau des Hilfesystems ist ein mehrjähriger Prozess, der kontinuierlicher Überprüfung und Nachsteuerung bedarf. Datenerfassung, Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten im Gewalthilfesystem und mit dem allgemeinen Hilfesystem benötigen entsprechende Strukturen und Ressourcen. Diese sind bereitzustellen.