Redebeitrag des Autonomen Frauenhauses Essen zum feministischen Kampftag am 8. März 2024 in Bochum

Im Rahmen der Demonstration am 08.März 2024 in Bochum unter dem Motto „Zähne zeigen, standhaft bleiben“, hielt das Autonome Frauenhaus Essen einen Redebeitrag. In diesem wurde die Situation, Finanzierung, die Forderungen und die Haltung Autonomer Frauenhäuser thematisiert:
Der feministische Kampftag ist für uns seit Jahrzehnten ein wichtiger Tag, um auf die unerträglichen Situationen der von struktureller Gewalt betroffenen Frauen sowie Kinder und deren unzureichenden Schutz aufmerksam zu machen. Unser feministischer Kampf endet jedoch nicht mit der
Öffentlichkeitsarbeit am 8. März, sondern geht an den verbleibenden 364 Tagen im Jahr weiter.
Mitte der 70er Jahre wurden Autonome Frauenhäuser von feministisch motivierten Frauen als erste Zufluchtsstätte für Frauen, die von körperlicher, psychischer, physischer, sozialer und ökonomischer Gewalt betroffen waren, eröffnet. Hier finden Frauen und Kinder seither schnell und unbürokratisch Schutz und Unterstützung. Den Betroffenen wird neben einer sicheren Unterkunft eine ganzheitliche und parteiliche Beratung angeboten. Darüber hinaus werden rechtliche und materielle Grundlagen geklärt und die persönlichen Ressourcen gestärkt. Auch Kinder werden in Frauenhäusern von Fachkräften altersentsprechend betreut. Die meisten Häuser arbeiten in Selbstverwaltung mit basisdemokratischen Elementen.
Finanziert werden die Autonomen Frauenhäuser in NRW durch eine vom Land gewährte Regelförderung, um die unter anderem anfallenden Personal-, Miet- und Sachkosten zu begleichen. Diese deckt jedoch nur einen Teil der anfallenden Kosten. Die Restkosten werden über sogenannte Tagesmietsätze, kommunale Zuschüsse und Spenden gedeckt. Die Tagessätze variieren zwischen 20 bis 100 Euro pro Person und können teilweise über die Sozialleistungsträger finanziert werden. Je nach Situation der Frau, zum Beispiel bei eigenem Einkommen, Studium, ungesichertem Aufenthalt oder Rentenbezug, ist dies jedoch nicht möglich. Die schutzsuchenden Frauen werden durch die zu zahlenden Tagessätze aktuell also selbst für die Finanzierung ihres Platzes verantwortlich gemacht.
Wir fordern eine einzelfallunabhängige, kontinuierliche, bundeseinheitliche Finanzierung aller Angebote des Gewaltschutzes insbesondere der Frauenhäuser und Beratungsstellen!
Ebenfalls gibt es weiterhin viel zu wenig Plätze in Frauenhäusern. Nur ein Bruchteil der hilfesuchenden Frauen und Kinder finden Schutz in unseren Einrichtungen. Nahezu jeden Tag müssen wir Anfragen von Frauen, welche von akuter Gewalt betroffen sind, ablehnen. Jede Ablehnung einer Aufnahme stellt für die Betroffenen eine Gefahr dar und wir werden nicht müde, öffentlich darauf hinzuweisen, dass Frauenhäuser bedarfsgerechter helfen könnten, wenn sie finanziell, räumlich und personell besser ausgestattet würden.
Wir fordern einen bedarfsentsprechenden Ausbau der Frauenhausplätze!
Ein Ausbau der Plätze ist zwar notwendig, ändert jedoch nichts an den vorherrschenden geschlechtsspezifischen Machtverhältnissen, welche Frauen und Kinder erst in diese Situation bringen. Die Gewalttaten bleiben für die Täter meist ohne Konsequenzen oder diese kommen mit geringen Geld- oder Bewährungsstrafen davon. Selten erstatten die Betroffenen Anzeige oder ziehen ihre Strafanträge aus Angst vor den Tätern sowie aus Sorge vor dem bevorstehenden Strafprozess und damit der Konfrontation mit dem Erlebten, zurück. Kommt es zu einem Strafprozess, wird Betroffenen meist kein ausreichender Schutz geboten, sie werden häufig unsensiblen und retraumatisierenden Befragungssituationen ausgesetzt, ihre Schilderungen von Ängsten und Aussagen zu Gewalttaten werden oft nicht ernst genommen oder verharmlost. Leider kommt es vor, dass Behörden oder Justiz sensible Daten über den Aufenthaltsort der Betroffenen an Täter weitergeben. Immer wieder kehren Frauen in die Herkunftssituation zurück, da der unzureichende Schutz sowie die vor dem Aufenthalt entstandenen Abhängigkeitsverhältnisse sie dazu zwingen.
Wir fordern einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischen Gewalttaten!
Wir als Autonome Frauenhäuser verstehen Gewalt gegen Frauen nicht als individuelle Notlage, sondern als gesamtgesellschaftliches Problem und Menschenrechtsverletzung. Das Ausmaß der Gewalt ist von gesetzlichen Rahmenbedingungen, gesellschaftlichen Wertevorstellungen und vielen weiteren Faktoren abhängig. Daher fungieren Autonome Frauenhäuser nicht ausschließlich als Schutz- und Unterstützungseinrichtungen, sondern setzen sich auch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für die Rechte der Betroffenen ein.
Die Notwendigkeit auch auf politischer Ebene die Rechte einzufordern, spiegelt sich in den erschreckenden Zahlen des Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes wider. Trotz der Ratifizierung der Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018, in welcher sich alle staatlichen Ebenen in Deutschland dazu verpflichteten, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt effektiv zu bekämpfen und dieser vorzubeugen, gab es im Jahr 2022, laut offiziellen Zahlen, knapp 160.000 Fälle sogenannter Partnerschaftsgewalt. 80% der Betroffenen sind weiblich. In der Konvention heißt es, Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt müssen umfassend unterstützt und entschädigt werden. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden müsste gewährleistet sein, dass Unterstützungsangebote diskriminierungsfrei ausgestaltet und angewendet werden, denn gewaltbetroffene Frauen sind keine homogene Gruppe. Bürokratische Hürden zur Finanzierung der Frauenhäuser müssten abgebaut werden. Frauenhausplätze müssten bedarfsgerecht ausgebaut werden, was nach den in der Konvention erhaltenen Vorgaben eine Schaffung von 15.000 Plätzen bedeutet. Ein Ausbau zu mehr barrierefreien Häusern wäre unabdinglich, weil Frauen und Kinder mit Behinderung wesentlich häufiger von Gewalt betroffen sind. Ebenfalls müssten alle Frauen, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, Zugang zum Hilfesystem bekommen. Auch müsste die Sicherheit von Frauen und Kindern in Sorgerechts- und Umgangsfragen immer Vorrang haben.
Trotz dieser Verpflichtung seit dem Jahr 2018, sind die benannten Punkte unzureichend umgesetzt worden. Wir fordern eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in allen Bereichen!
Im Sinne des diesjährigen Mottos der feministischen Aktionswochen werden auch wir standhaft bleiben, immer wieder auf die miserablen Zustände hinweisen, uns zu Wehr setzen und Zähne zeigen!
Lasst uns gemeinsam für die Rechte von FLINTA kämpfen, um allen von patriarchaler Gewalt Betroffenen ein selbstbestimmtes, gewaltfreies Leben zu ermöglichen.