Niemand kann Sie zwingen, Gewalt in Ihrer Partnerschaft hinzunehmen. Auch eine Verheiratung gegen Ihren Willen darf nicht erzwungen werden.

Häusliche Gewalt, Vergewaltigung – auch in der Ehe – sind „Offizialdelikte“, das bedeutet, dass die Polizei eine Anzeige aufnimmt, wenn sie davon Kenntnis erhält.

Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen.

Beratung und weitere Informationen bekommen Sie bei den Mitarbeiterinnen vom Frauenhaus.

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