Stellungnahmen der Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. (LAG)

Die Landesarbeitsgemeinschaft Autonomer Frauenhäuser NRW e.V. (LAG) veröffentlichte im März 2026 Stellungnahmen zu den folgenden Themen:

  • – Gewaltschutz versus Umgangsrecht
  • – Kritische STELLUNGNAHME zur LeSuBiA Prävalenzstudie zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter und digitaler Gewalt
  • – Gesamtstrategie für Deutschland: Schutz für alle Betroffenen! Nachhaltig und bedarfsgerecht!
  • – Gewalthilfegesetz umsetzen!

 

Als Mitglied der LAG schließen wir uns den in den Stellungnahmen formulierten Forderungen an.

Die Stellungnahmen stehen im folgenden Beitrag zum Download zur Verfügung.

Beiträge der LAG_Autonomer_Frauenhäuser_NRW_Sorge-Umgangsrecht

Beiträge_der_LAG_Autonomer_Frauenhäuser_NRW_zur_Prävalenzstudie_ Lesubia

Beitrag_der_LAG_Autonomer_Frauenhäuser_NRW_Gesamtstrategie für Deutschland-1

Beitrag_der_LAG_Autonomer_Frauenhäusert_NRW_Gewalthilfegesetz umsetzen!-1

 

 

Stellenausschreibung Hausorganisation / Hauswirtschaft

Das Essener Frauenhaus sucht ab sofort eine neue Kollegin (20 Std / Woche) für die Arbeitsbereiche Hausorganisation/ Hauswirtschaft der externen Schutzwohnungen

Stellenbeschreibung:
Wenn Sie gerne in einem Frauenteam arbeiten möchten, handwerkliches Geschick und hauswirtschaftliche Fähigkeiten haben und dazu beitragen wollen, dass gewaltbetroffene Frauen und Kinder in einer wohnlichen Atmosphäre zur Ruhe kommen und sich
stabilisieren können, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Wir erwarten:
– handwerkliche und hauswirtschaftliche Kenntnisse
– Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und selbstständiges Arbeiten
– psychische Belastbarkeit, Flexibilität und Organisationsgeschick
– eine empathische und rassismuskritische Grundhaltung
– PKW-Führerschein

Zu Ihren Aufgaben gehören:
– Einrichtung der externen Schutzwohnungen
– Organisation der Instandhaltung
– Wartungs- und Reinigungsarbeiten
– die Anleitung und Unterstützung der Frauenhausbewohnerinnen bei diesen Aufgaben

Wir bieten:
– ein abwechslungsreiches, vielfältiges und herausforderndes Arbeitsfeld mit eigenem         Gestaltungsspielraum
– ein engagiertes, erfahrenes Team
– Vergütung in Anlehnung an TVL SuE, Entgeltgruppe 3

Bewerbungen bitte möglichst per Mail an info@frauenhaus-essen.de

Kontaktdaten:
Frauenhaus Essen gGmbH
Postfach 120131
45130 Essen
Telefon: 0201.668686
Fax: 0201.668238
http://www.frauenhaus-essen.de

Schutz und Beratung stärken – Gewalthilfegesetz umsetzen: Forderungen zum Internationalen feministischen Kampftag 2026

Schutz und Beratung stärken – Gewalthilfegesetz umsetzen: Forderungen zum Internationalen Frauentag 2026

Mit den untenstehenden Forderungen des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), des Paritätischen Gesamtverbandes und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) möchten wir auf folgende Notlage hinweisen: Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes betrifft nicht nur Zahlen, Strukturen oder Geldflüsse, sondern sie ist entscheidend für das Leben, die Gesundheit, die Sicherheit und die Zukunft von Frauen und Kindern. Hierfür sind Landesausführungsgesetze und -richtlinien vonnöten, die einen konkreten, gleichwertigen und zielgerichteten Ausbau sowohl des Hilfesystems mit seinen Fachberatungsstellen als auch der Schutzangebote in Form von Frauenhausplätzen ermöglichen. Die vom Bund bereitgestellten Gelder müssen ausdrücklich dafür verwendet werden, bestehende Strukturen zu stärken sowie zusätzliche Strukturen aufzubauen. Sie dürfen keinesfalls dazu genutzt werden, bereits bestehende oder neu entstehende Finanzierungslücken – beispielsweise durch einen Rückzug der Kommunen – zu kompensieren.
Wir fordern gemeinsam:

1. Der Zugang zu Schutz und Unterstützung bei Gewalt muss für alle Frauen, Kinder und Jugendliche jederzeit zuverlässig gewährleistet sein.
Dieser muss schnell, unbürokratisch, anonym und ohne Hürden erfolgen. Betroffene benötigen in den teilweise lebensbedrohlichen Situationen sofort Hilfe. Deshalb ist es wichtig, dass die angebotenen Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Aufnahme in einem Frauenhaus individuell und bedarfsgerecht gestaltet sind. Hierbei ist es unabdingbar, dass jede Person genau die Unterstützung bekommt, die sie in ihrer besonderen Lebenslage benötigt. Auch bei länger zurückliegender Gewalterfahrung muss zur Bewältigung Beratung jederzeit verfügbar sein.

2. Es braucht einen deutlichen, zügigen und nachhaltigen Ausbau der gesamten Unterstützungsstrukturen.
Dazu gehören sowohl Fachberatungsstellen wie sie etwa im Netzwerk des bff und den Paritätischen Strukturen organisiert sind, als auch die gesamte Vielfalt der Frauenhäuser. Die Istanbul-Konvention und das Gewalthilfegesetz verpflichten den Staat ausdrücklich dazu, Schutz- und Unterstützungsangebote weiterzuentwickeln und bedarfsgerecht auszubauen.

3. Schutz- und Beratungsangebote müssen konsequent am tatsächlichen Bedarf der Betroffenen ausgerichtet sein.
Auch die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen müssen in den Mittelpunkt gestellt werden. Frauen und Kinder, die mehrfach diskriminiert werden, benötigen verlässlichen Schutz ohne zusätzliche Barrieren oder Hürden. Gleiches gilt für TIN*-Personen. Außerdem bedarf es ausreichender Mittel und Kapazitäten, um architektonische Barrieren in Frauenhäusern und Beratungsstellen abzubauen. Um dies zu erreichen, braucht es realitätsnahe und praxistaugliche
Lösungen. Für die Schaffung und Sicherstellung neuer inklusiver Frauenhausplätze und Beratungskapazitäten ist die Unterstützung der Länder und Kommunen unerlässlich.

4. Die Standards der Träger sind anzuerkennen: Was es an Personal und Räumen für Schutz und Beratung braucht, wissen die Träger der Einrichtungen am besten.
Deshalb fordern wir die Umsetzung der Standards von bff, ZIF und dem Paritätischen Gesamtverband. Mangelnder Gewaltschutz kostet Menschenleben. Um das zu verhindern, braucht es eine angemessene Ausstattung an Personal, Räumen, Organisation, Verwaltung und Fortbildung.

5. Prävention, Kooperation und Vernetzung sind abzusichern. Sie sind der Schlüssel zur Verhinderung von Gewalt. Sie kosten, lohnen sich aber.
Nicht zuletzt die von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Präventionsstudie und die kürzlich vorgestellte Dunkelfeldstudie LeSuBiA haben es gezeigt: Prävention muss flächendeckend, nachhaltig und langfristig finanziell abgesichert sein. Sie muss dort ansetzen, wo Menschen leben und sich bewegen: in der Familie, Partnerschaft, Schule, am Arbeitsplatz. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen können mit ihrer Expertise dazu beitragen. Dazu brauchen sie personelle Ressourcen zur Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit, damit das Hilfesystem sichtbarer wird. Wer gehört und gefunden werden soll, muss laut sein können. Ebenfalls müssen von den Ländern finanzielle Ressourcen für Schulung und Fortbildung von Justiz und Behörden (wie Jugendämtern, Polizei) eingeplant werden.

6. Die feministische Täterarbeit bei häuslicher Gewalt ist zu stärken.
Wir fordern eine verlässliche und sichere Finanzierung, die nicht zulasten der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen gehen darf.

7. Wir fordern die einzelfallunabhängige Finanzierung aller Unterstützungs-, Schutz- und Hilfestrukturen. Bürokratie ist zu reduzieren. Eigenanteile der Träger lehnen wir ab. Gewalt ist kein individuelles Schicksal, es betrifft uns als Gesellschaft. Eine einzelfallbezogene Finanzierung der Infrastruktur lehnen wir deshalb ab. Entsprechende Strukturen müssen aus der Überzeugung vorgehalten werden, dass wir sie als Gesellschaft brauchen. Gewaltschutz ist für uns ein Thema der inneren Sicherheit.

8. Die anonyme Inanspruchnahme von Schutz und Beratung muss immer möglich sein.
Niedrigschwellige Zugänge zum Hilfesystem sind erforderlich, um alle betroffenen Frauen und ihre Kinder zu erreichen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Schutz und Beratung ohne Preisgabe persönlicher Daten muss erhalten bleiben.

9. Die Partizipation nichtstaatlicher Organisationen ist zu fördern.
Die strukturelle Einbindung der Fachpraxis (Fachberatungsstellen, Frauenhäuser, Fach- und Wohlfahrtsverbände sowie Selbstvertretungen vulnerabler Zielgruppen) in die Planung und Umsetzung des Gewalthilfegesetzes gemäß Artikel 9 Istanbul-Konvention ist zwingend erforderlich. Andernfalls kann der bedarfs- und zielgruppengerechte Ausbau des Hilfesystems nicht gelingen.

10. Ein kontinuierliches Monitoring der Prozesse muss initiiert werden.
Der umfassende Aus- und Umbau des Hilfesystems ist ein mehrjähriger Prozess, der kontinuierlicher Überprüfung und Nachsteuerung bedarf. Datenerfassung, Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten im Gewalthilfesystem und mit dem allgemeinen Hilfesystem benötigen entsprechende Strukturen und Ressourcen. Diese sind bereitzustellen.

 

Vereinsnachrichten Frauen helfen Frauen e.V. 12.2025

Liebe Freund*innen, liebe Unterstützer*innen,

wir freuen uns, Ihnen/Euch in unseren Vereinsnachrichten einen Einblick in unsere Arbeit und Aktivitäten im Jahr 2025 geben zu können.

Vereinsnachrichten Frauen helfen Frauen Essen e.V._12_2025

Gewalt gegen Frauen und Kinder ist Ausdruck von gesellschaftlicher Benachteiligung und Machtunterschieden, die sich in Beziehungen ausdrücken. Unsere Arbeit verstehen wir auch als Beitrag zur Aufhebung von Geschlechterhierarchien.

Das Frauenhaus bietet gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern geschützten Wohnraum, Hilfe und Unterstützung an. In unserer Arbeit stärken und begleiten wir Frauen und Kinder bei ihrem Entwicklungsprozess hin zu mehr Autonomie. Wir bringen das Thema „Gewalt gegen Frauen“ im öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Raum ein.

Unser Ziel ist es auf politische Willensbildung und Umsetzung einzuwirken, um Lebens- und Handlungsspielräume für Frauen zu erweitern.

Die Problematik der Zielgruppe erfordert auf der Grundlage unserer Erfahrungen und der Ergebnisse von wissenschaftlicher Frauenforschung eine besondere Methodik:

1. Schutz- und Wohnraum
Unser Frauenhaus bietet einen vor weiteren Übergriffen und Gewalttaten geschützten Wohnraum. Schutz und Sicherheit sind unabdingbare Voraussetzungen für die Betroffenen, um Gewalterfahrungen zu verarbeiten und Kontrolle über das eigene Leben wiederzuerlangen. Wir wollen unter Wahrung der Privatsphäre einen Erfahrungsaustausch mit anderen betroffenen Frauen und Kindern und die gegenseitige Hilfestellung fördern.

2. Parteilichkeit
Wir nehmen die Gewalterfahrungen der Frauen und Kinder ernst und beziehen Stellung gegen Gewalt, Dominanz und Zwangsverhältnisse. Frauen und Kinder werden bei der Wahrnehmung ihres Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit durch eine parteiliche Grundhaltung unterstützt.

3. Ganzheitlichkeit
Unsere Arbeit basiert auf der Analyse von gesellschaftlicher Benachteiligung von Frauen und Kindern, Machtverhältnissen in Geschlechterbeziehungen und geschlechtsspezifischem Rollenverhalten. Sie richtet sich in der Folge auf materielle, physische, psychische und soziale Stabilisierung und somit auf das Wohlbefinden jeder einzelnen Frau und jedes einzelnen Kindes.

4. Empowerment und Ressourcenorientierung
Unsere Arbeit orientiert sich weiterhin an den individuellen Stärken, Ressourcen und Fähigkeiten der Frauen und Kinder. Auf dieser Grundlage wird die Persönlichkeit im Sinne von Selbstermächtigung gestärkt und gefestigt und Handlungsmöglichkeiten werden erweitert.

5. Beziehungsorientierung
Gewaltbetroffene Frauen sind häufig sozial isoliert und haben aufgrund ihrer Erfahrungen das Vertrauen in die Tragfähigkeit von Beziehungen verloren. Das Frauenhaus bietet die Chance, neue vertrauensvolle Beziehungen zu entwickeln und gleichzeitig Autonomie zu bewahren und zu stärken.

Wir beantworten gerne Ihre Fragen, berichten über unsere Einrichtung und die Situation von Gewalt betroffener Frauen und deren Kinder.

Auf Anfrage nehmen wir als Referentinnen an Öffentlichkeitsveranstaltungen teil.

Wir vertreten die Interessen von Betroffenen häuslicher Gewalt in der Öffentlichkeit und informieren über Rechte, Schutzmöglichkeiten und Unterstützungsangebote.

Gewalt durch Beziehungspartner hat viele Gesichter:

  • schlagen, stoßen, würgen, mit einer Waffe bedrohen
  • mutwillige Zerstörung der Wohnungseinrichtung oder persönlicher Sachen
  • drohen, einschüchtern: „Ich bringe dich um, wenn du mich verlässt!“ – „Ich nehme dir die Kinder weg!“
  • beschimpfen, abwerten, in der Öffentlichkeit diffamieren oder lächerlich machen
  • dauernde Anrufe, Bespitzelung, Verfolgung, Belästigung
  • unbegründete Eifersucht, zu Hause einsperren, Umgang mit Freunden verbieten
  • Geld vorenthalten, Papiere wegnehmen, kontrollieren
  • zu sexuellen Handlungen zwingen

Wenn Ihnen solche Dinge geschehen, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen.

Niemand kann Sie zwingen, Gewalt in Ihrer Partnerschaft hinzunehmen. Auch eine Verheiratung gegen Ihren Willen darf nicht erzwungen werden.

Häusliche Gewalt, Vergewaltigung – auch in der Ehe – sind „Offizialdelikte“, das bedeutet, dass die Polizei eine Anzeige aufnimmt, wenn sie davon Kenntnis erhält.

Betroffene haben Anspruch auf Schutz und Zuflucht in einem Frauenhaus. Sie können aber auch den Täter der Wohnung verweisen lassen und die alleinige Nutzung der Wohnung beantragen.

Beratung und weitere Informationen bekommen Sie bei den Mitarbeiterinnen vom Frauenhaus.

Die Rufnummer 0201 66 8686 kann Tag und Nacht angerufen werden.

Wenn Sie ins Frauenhaus möchten, beschreiben wir Ihnen den Weg zu einem Treffpunkt, von dem wir Sie abholen.

Die Adresse des Frauenhauses ist nicht öffentlich.

Wenn bei uns aktuell kein Platz frei sein sollte, bekommen Sie unter dieser Rufnummer Auskunft darüber, in welchem Frauenhaus in der Umgebung zu dem Zeitpunkt Plätze frei sind.

Sie können sich auch im Internet informieren: